Kanalherstellungsbeiträge werden erhoben, wenn ein Schmutz-, Mischwasser- und/oder ein Regenwasserkanal erstmalig gebaut wird, ein Gebäude neu errichtet wird oder wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut wird.
Die Beitragspflicht entsteht mit der Inbetriebnahme des Kanals, sobald der Bauantrag genehmigt ist oder ein Bebauungsplan Bestandskraft erlangt.
Entscheidend ist dabei das eingeräumte Baurecht. Ob tatsächlich gebaut wird oder nicht, darf bei der Erhebung des Kanalherstellungsbeitrags nicht berücksichtigt werden.
Auch ein Anbau an ein bestehendes Gebäude kann einen weiteren Kanalherstellungsbeitrag auslösen.
Das Bauamt des Marktes Hengersberg hat für diesen Fachbereich u.a. folgende Aufgaben:
- Entwässerung/Vollzug der Entwässerungssatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung des Marktes Hengersberg
- Abwasserbeseitigung
- Führung Kanalkataster
- Berechnung und Festsetzung Kanalherstellungsbeiträge
Ansprechpartner:
Routschka Claus
E-Mail: routschka.c@hengersberg.de
Telefon: 09901 9307- 24, Fax: 09901 9307 - 40
Wandinger Simon
E-Mail: wandinger.s@hengersberg.de
Telefon: 09901 9307-15