Aufgrund der Bedeutung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie der voraussichtlich steigenden Anzahl an Vorhaben, soll die Realisierung von Freiflächen-PV-Anlagen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes in naturschutzfachlich unproblematisch Teilflächen erleichtert werden. Da es sich beim „LSG Bayerischer Wald“ um eine Verordnung des Bezirks Niederbayern handelt, wird ein Anhörungsverfahren zur Änderung der LSG-VO zur Zulassung von Freiflächen-PV-Anlagen im LSG durchgeführt. Der Entwurf der Änderungsverordnung über das „LSG Bayerischer Wald“ ist einen Monat vom 19.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 öffentlich auszulegen. Während dieser Zeit können Stellungnahmen und Einwendungen beim Markt Hengersberg eingereicht werden.