WILLKOMMEN IN HENGERSBERG!
Lieber Besucher unserer Website,
wir freuen uns, Sie auf der Internetseite des ältesten Marktes Altbayerns begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen viel Vergnügen beim "durchstöbern"!
Aufgrund des Fristengefüges der vorgezogenen Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist die Zeit für die Nutzung der Briefwahl stark verkürzt.
Erst Ende Januar, nach Entscheidung über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge und Landeslisten sowie über ggf. hiergegen eingelegte Beschwerden, wird der Inhalt der Stimmzettel für unseren Wahlkreis feststehen. Im Anschluss müssen noch die Stimmzettel gedruckt und ausgeliefert werden.
Die Stimmzettel werden deshalb voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 verfügbar sein, sodass frühestens ab diesem Zeitpunkt die Briefwahlunterlagen ausgegeben werden können.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (Wahlbriefe) müssen dennoch spätestens bis zum Wahlsonntag, 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen.
Aufgrund der seit dem Jahreswechsel verlängerten Postlaufzeiten kann es bei Postversand der Briefwahlunterlagen mit einem fristgerechten Eingang der Wahlbriefe äußerst knapp werden.
Wir weisen deshalb darauf hin, dass der fristgemäße Rücklauf der Wahlbriefe in der Eigenverantwortung der Briefwähler liegt. Insbesondere in der letzten Woche vor dem Wahlsonntag empfehlen wir daher, den Wahlbrief direkt in den Hausbriefkasten des Rathauses einzuwerfen.
Des Weiteren eröffnen wir die Möglichkeit, die Briefwahl bei Abholung der Unterlagen (frühestens ab 10. Februar) direkt vor Ort, in einem extra hierfür bereitgestellten Raum des Rathauses, durchzuführen und die verschlossenen Briefwahlunterlagen unmittelbar wieder im Wahlamt abzugeben. So ist sichergestellt, dass die Unterlagen rechtzeitig zum Wahlsonntag im Rathaus vorliegen.
Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese Ihnen aber nicht bis spätestens Freitag, den 21.02.2025 zugegangen sein, melden Sie sich bitte in unserem Wahlamt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der hohen Nachfrage bzgl. der Grundsteuer möchte ich Ihnen vorab mitteilen:
+ sofern Ihrerseits schon eine Kontonummer bei uns vorliegt und sich nichts geändert hat, müssen Sie kein neues SEPA Mandat bei uns abgeben.
+ sollte eine Eigentümerumschreibung noch nicht erfolgt sein, sollten Sie bitte beachten das eine Grundsteuer eine Jahressteuer ist und immer erst zum 01.01. des nächsten Jahres umgeschrieben wird. Die Umschreibung erfolgt durch das Finanzamt und kann auch dann erst bei uns eingegeben werden, sofern die Eigentümerumschreibung uns vorliegt.
+ gleiches wenn eine Person verstorben ist erfolgt die Umschreibung erst zum nächsten 01.01. ( Steuerjahr = Kalenderjahr )
+ sollten Sie Einspruch gegen die Höhe des Messbetrages einlegen wollen, müssen Sie dies beim Finanzamt machen und nicht beim Markt Hengersberg.
Hotline Finanzamt: 089 / 30 70 00 77
+ aufgrund der hohen Nachfrage ist es mir auch nicht möglich Ihre Email sofort zu bearbeiten, ich bitte daher um Nachsicht und von weitern Nachfragen abzusehen.
+ wenn Sie Einspruch eingelegt haben, müssen Sie trotzdem bis zum Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides die Forderung begleichen. Die Forderungen werden nachträglich berichtigt.
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, das der Stichtag der Grundsteuererklärung der 1.1.22 ist, wer zu diesem Zeitpunkt Eigentümer eines Objektes war, hat auch die Grundsteuererklärung abgegeben und daher könnte es sein, dass der Eigentümer zum Datum 1.1.22 den Grundsteuerbescheid erhalten hat, dies können wir aber nach einem kurzen Telefonat umschreiben.
Berechnungsgrundlage ist seit 2025 die neue Hauptveranlagung aufgrund der neuen Grundsteuerreform ab dem 1.1.22. ( § 36 GrStG, § 221 Abs. 1 BewG )
Sollten Sie telefonisch nicht sofort durchkommen, bitte ich Sie erst in ein paar Tagen wieder anzurufen, da wir aktuell eine hohe Anzahl an Anfragen bearbeiten. Wir sind jedoch bemüht uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern.
Vorsicht ist besser als Nachsicht – Maßnahmen des Marktes Hengersberg bei einem längeren Stromausfall
Allen Orten ist von Planungen hinsichtlich eines langfristigen, flächendeckenden Stromausfalls zu lesen. Auch der Markt Hengersberg hat sich diesbezüglich Gedanken gemacht und wir möchten Sie zum einen darüber informieren, wie die momentanen Überlegungen dazu sind und zum anderen möchten wir auch auf das Wissen unserer Bürger zurückgreifen, und freuen uns auf Rückmeldungen oder Hinweise, was wir noch besser machen könnten.
Da weitreichende Entscheidungen im Bereich der Energieversorgung in den letzten Jahren und auch aktuell die Stabilität der Netze leider nicht verbessert hat, ist es ratsam, sich grundsätzlich Gedanken zu machen, gemäß dem Motto „Was wäre wenn“.
Als Anlaufpunkt für die Bevölkerung wird, wie gewohnt, das Rathaus fungieren. Hier wird Kontakt mit den übergeordneten Behörden, wie dem Landratsamt, gehalten und so Informationen gesammelt und den Bürgern zur Verfügung gestellt. Sollten die üblichen Meldewege zur Feuerwehr, Rettungsdienst etc. nicht mehr funktionieren, erfolgt die Alarmierung über das Rathaus und Sie können sich im Notfall an uns wenden.
Über das Rathaus wird auch koordiniert, falls Bürger eine Übernachtungsmöglichkeit oder Waschgelegenheit benötigen, da wir kommunale Gebäude hierzu vorhalten werden und mit Strom und damit mit Wärme versorgen können.
In der Bäderanlage haben wir über unsere Blockheizkraftwerke Strom und Wärme. Dort können Sie sich aufwärmen, duschen oder auch Handys etc. aufladen. Sollte die Wasserversorgung Bayerischer Wald nach ein paar Tagen eventuell ausfallen, haben wir im Bad auch Trinkwasser aus unseren eigenen Brunnen zur Verfügung. Dies kann entsprechend ausgegeben werden.
In der Turnhalle der Mittelschule haben wir über unsere Hackschnitzelheizung und Notstromversorgung ebenso Strom und Wärme. Hier können Sie übernachten oder sich aufwärmen und auch die Küche der Mensa wäre einsatzbereit.
Auch die einzelnen Feuerwehrgerätehäuser in den Ortsteilen werden besetzt sein. Hier finden Sie Ansprechpartner vor Ort, die nicht nur im Brandfall weiterhelfen können.
Wir gehen derzeit davon aus, dass die Wasserversorgung Bayerischer Wald mindestens 5 Tage weiter Wasser liefern kann. Auch das Gasnetz arbeitet unabhängig vom Stromnetz. Die einzelne Heizung im Keller wird aber ohne Strom nicht funktionieren.
Bitte beachten Sie im Falle eines Falles immer die aktuellen Aushänge und Infos seitens des Rathauses.
Damit sollten wir alle gut vorbereitet sein – denn Vorsicht ist immer besser als Nachsicht.
Das Bayrische Landesamt für Statistik hat den gesetzlichen Auftrag, alle fünf Jahre die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durchzuführen. Die Daten der EVS zeigen, wofür Menschen in Deutschland ihr Geld ausgeben. Gerade vor dem Hintergrund steigender Energiekosten und Kraftstoff sowie Lebensmittelpreise ist eine aktuelle Datengrundlage zum Konsumverhalten von Privathaushalten für politische und gesellschaftliche Entscheidungen notwendig.
Für die Teilnahme an der Befragung erhalten die Haushalte eine Prämie von mindestens 100 Euro. Die Ergebnisse der EVS liefern der Bundesregierung wichtige Daten z. B. für den Armuts- und Reichtumsbericht und bilden Grundlage zur Berechnung des neuen Bürgergelds.
Alle weiteren Informationern finden sie unter diesen Links
Ansprechpartner beim Markt Hengersberg ist:
Herr Stefan Jungtäubl
E-Mail: jungtaeubl.s@hengersberg.de
Tel.: 09901/9307-19
Fax: 09901/9307-40
Das Landratsamt Deggendorf trägt Informationen über bekannte Hilfsangebote und Informationen für Hilfesuchende zusammen und stellt diese auf der Homepage des Landkreises Deggendorf ein.