Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Hengersberger Ohe
Das Landratsamt Deggendorf beabsichtigt das Überschwemmungsgebiet der Hengersberger Ohe im Bereich des Landkreises Deggendorf festzusetzen. Die Festsetzung erfolgt durch Rechtsverordnung nach Art. 73 Bayerisches Wassergesetz (BayWG). Der Verordnungsentwurf mit dem Erläuterungsbericht, einer Übersichtskarte (1:25000) und fünf Detailkarten (1:2500) können in der Zeit vom 24.02.2020 bis 23.03.2020 im Rathaus Hengersberg, Bauamt, Zi. Nr. 21, Mimminger Str. 2, 94491 Hengersberg während den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Hengersberg zu erheben.