Die WÄRA war ein Tauschmittel im Werte der Reichsmark. Sie unterlag einem regelmäßigen Schwund und verlor alle vier Wochen ein Prozent des Wertes. Dieser Verlust konnte durch den Kauf von Klebemarken (bei WÄRA 1 Cent = 1 Reichspfennig) ausgeglichen werden. Mit dieser Maßnahme sollte erreicht werden, daß das "Geld" nicht gehortet und aus der Wirtschaft zurückgezogen wird. WÄRA war das erste Geld, das sich selbst "verzerrte" und seine Besitzer nicht reicher machte, wenn er es in der Tasche behielt. Es gab WÄRA-Scheine zu 1 / 2, 1, 2, 5 und 10 WÄRA.
Hebecker zahlte 2/3 des Lohnes in WÄRA und 1/3 in Reichsmark aus, um Geld für Behörden und Geschäfte zu haben, die WÄRA nicht annahmen. In Aufklärungsversammlungen versuchte Hebecker die Geschäftsleute der Umgebung zur Annahme von WÄRA- Scheinen zu bewegen - aber man war skeptisch. Daraufhin errichtete er beim Bergwerk eine Betriebskantine und bezog Waren des täglichen Bedarfs von Firmen, die der WÄRA-Tauschgesellschaft angehörten aus Nord- und Mitteldeutschland. Schon bald erkannten die örtlichen Geschäftsleute, welcher Umsatz ihnen entging und erklärten sich zur Annahme der WÄRA-Scheine bereit. Nunmehr "klingelten" die Kassen zur Freude der Geschäftsinhaber wieder. Es wurde "gekauft", ohne dafür eine Reichsmark ausgeben zu müssen. Ein Hengersberger Geschäftsmann meinte: "Wir büßen gerne monatlich ein Prozent ein, wenn wir einen regelmäßigen Umsatz haben. Läge die Grube still, dann wären die Leute arbeitslos, hätten weder WÄRA noch Reichsmark und könnten nichts kaufen. Schwundgeld ist jedenfalls besser als wertbeständiges Geld, das man nicht kriegt."
Kein Zweifel - in diesem kleinen Kreis hat die WÄRA wahrhaftig Wunder gewirkt Hier glaubte niemand mehr an die allein seligmachende Golddeckung.
Mehr als 50 Zeitungen berichteten daraufhin über die "WÄRA-Insel im Bayerischen Wald" und vom "WÄRA-Wunder von Schwanenkirchen". Nunmehr wurde die Reichsmark auf die Vorgänge in Schwanenkirchen aufmerksam und versuchte, dieses Experiment zu verbieten. Da WÄRA aber kein Zahlungsmittel, sondern lediglich ein Tauschmittel für geleistete Arbeit war und auch die geforderten Merkmale des Geldes im strafrechtlichen Sinne fehlten, konnten die ordentlichen Gerichte nichts dagegen ausrichten. Erst die Notverordnung vom 30. Oktober 1931 erklärte die WÄRA zum Notgeld und konnte damit verboten werden. Mit diesem Verbot ging das so hoffnungsvoll begonnene Experiment nach eineinhalb Jahren zu Ende. Über das Gebiet von Hengersberg/Schwanenkirchen brach erneut wieder Arbeitslosigkeit herein.
Das Freigeldexperiment aber konnte nicht mehr totgeschwiegen werden. Der Funke sprang auf das Ausland über. In Österreich (Wörgl/Tirol), Schweiz, Frankreich, Spanien und USA gab es ähnliche Versuche.